Leitbild

Forstliches Leitbild der Gemeinden La Punt Chamues-ch und Madulain

Der Wald ist ein wesentlicher Bestandteil des Lebensraumes der Gemeinden La Punt Chamues-ch und Madulain sowie des Oberengadins.

Dazu gehören folgende Massnahmen:

  • nachhaltig den Lebensraum La Punt Chamues-ch und Madulain schützen und bewahren helfen.
  • alle die vielfältigen Waldfunktionen bestmöglich erfüllen können, insbesondere die Schutzfunktion.
  • als naturnaher Lebensraum erhalten werden und als landschaftliches Element des Tales auf den Menschen wirken.

Um diese Ziele zu erreichen ist das Ökosystem Wald ununterbrochen ganzheitlich zu fördern und zu pflegen.

Der Wald soll auch zukünftig:

  • die minimal nötige Aufforstung nach Schadenfällen mit standortsgerechten Baumarten.
  • die Integrierung von Brachland in den Wald oder die Freihaltung desselben zur landschaftlichen Gestaltung und zur Förderung der Artenvielfalt.
  • die notwendige Waldpflege wird durchgeführt und das anfallende Holz einer Verwendung zugeführt (Bewirtschaftung).
  • Waldflächen mit besonderer Schutzfunktion sind intensiver zu pflegen und wenn nötig mit technischen Verbauungen zu unterstützen.
  • insbesondere Wälder mit besonderer Schutzfunktion sind vor übermässiger Beanspruchung durch Beweidung/Wild und Tourismus zu schützen.

Grundsätze für den Forstbetrieb der Gemeinden La Punt / Madulain:

  • Der Gemeindeforstbetrieb ist ein Verwaltungsteil der Gemeinden La Punt Chamues-ch und Madulain. Die Gemeindewaldordnungen stecken den Rahmen ab.
  • Den Gemeindeforstbetrieb bilden der Gemeindewald, die Betriebsmittel (Werkzeug, Maschinen und Gebäude) und die Arbeitskräfte.
  • Die Aufgaben des Gemeideforstbetriebes lassen sich aus dem übergeordneten Recht (Eidg. und Kant. Waldgesetz), dem Betriebsplan und der Gemeindewaldordnung sowie dem ?Forstlichen Leitbild? der Gemeinde La Punt Chamues-ch ableiten und werden in einem Leistungsverzeichnis aufgelistet.

Für die Erfüllung der Aufgaben stehen dem Gemeindeforstbetrieb folgende Betriebsmittel und Arbeitskräfte zur Verfügung:

  • Eine Seilkrananlage und ein Rückefahrzeug für Rückearbeiten
  • Eine Werkstatt / Magazin im Forstrevier, beleucht- und beheizbar mit Garage für sämtliche Fahrzeuge und Maschinen, WC, Aufenthaltsraum und Trockenschrank.
  • Eine minimale Werkstatteinrichtung und Werkzeug für Reparaturen und Unterhalt an den eigenen Maschinen und Werkzeugen.
  • Handwerkzeug und Handmaschinen für alle anfallenden Arbeiten.
  • Ein Büro für die Forstverwaltung mit geeigneter, moderner Infrastruktur.
  • Einen Schopf als Lager für Brennholz, Pfosten, Latten usw. und als Arbeitsplatz für Schlechtwetterarbeiten.
  • Ein Förster als Betriebsleiter.
  • Angestellte Arbeitskräfte für alle anfallenden Arbeiten, die über die nötige Ausbildung verfügen.
  • Akkordanten, Forstunternehmungen, Transport- und Bauunternehmungen als Arbeitsausführende bei Bedarf.

Der Gemeindeforstbetrieb ist so zu führen, dass er:

  • die Aufgaben bezüglich Produktion (Holz, Schutz, Erholung, Weidewald, sonstige Dienstleistungen), Naturschutz (Spechtbäume, Altholzinseln, Dürrständer, Schutz von speziellen Lebensräumen) und Finanzen erfüllen kann.
  • mit dem Verkauf des anfallenden Holzes einen möglichst grossen Teil der Kosten decken kann.
  • die Betriebsmittel und Arbeitskräfte möglichst kostengünstig einsetzt, auch für Nebenbetriebe, Privatwaldeigentümer und andere Aufgaben der Gemeinde. Dabei ist für letztere für eine kostendeckende Verrechnung zu sorgen.
  • soweit wie möglich mit einheimischen Arbeitskräften und Firmen auskommen kann.
  • die Arbeitssicherheit der Mitarbeiter fördert.
  • seine gemeinwirtschaftlichen Leistungen ausweisen kann.

Leistungsverzeichnis für das Forstamt der Gemeinde La Punt Chamues-ch / Madulain

Das Forstamt La Punt / Madulain hat folgende Leistungen zu erbringen:

  • Ausführen der Jungwaldpflege/Waldpflege und Holzernte nach den Vorgaben der forstlichen Planung.
  • Beliefern der Holzverbraucher mit Nutzholz und Brennholz soweit es die nachhaltige Holznutzung erlaubt und es in der Waldordnung und dem Betriebsplan vorgesehen ist.
  • Ausführung der Zwangsnutzungen soweit es sinnvoll ist.
  • Ausführung von Bestandesbegründungen wenn es nötig wird.
  • Ausführung von forstlich begründeten Schlagräumungen und von Waldaufräumungsaktionen entlang von Wanderwegen und Waldstrassen welche von Touristen und Bevölkerung in der Mehrzahl erwünscht wird.
  • Überwachung und Kontrolle aller Wälder bezüglich Forstschutz, Wildschaden und Weideschäden.
  • Erarbeitung und Nachführung der forstlichen Planung, soweit sie Angelegenheit der Gemeinde ist.
  • Erfüllung aller Aufgaben, welche der Kanton gesetzlich verlangt.
  • Ausführung der notwendigen Unterhalts- und Ausbauarbeiten an den Forststrassen.
  • Ausführung der notwendigen Kontrolle- und Unterhaltsarbeiten an allen technischen Verbauungswerken, die gegen Lawinen erstellt wurden und der Gemeinde gehören.
  • Beobachten und aufzeichnen von Lawinenereignissen und Schneedaten. Der Revierförster ist Mitglied der Lawinen- und Gefahrenkommission der Gemeinde.
  • Ausführung von Kontrollen bezüglich rutschgefährdeten Waldpartien sowie Steinschlägen und rüfegefährlichen Bächen bzw. Töbeln im Waldareal, sowie Ausführung von diesbezüglichen Sanierungen.
  • Ausführung von forstlichen Bauten (Verbauungen/Erschliessungen) unter der Aufsicht des Kreisförsters
  • Verkauf von Dienstleistungen und Produkten wie: forstliche Arbeiten für Dritte, Brennholz, Pfosten, Latten, Tröge etc.
  • Ausführung von nichtforstlichen Arbeiten für die Gemeinde und den Verkehrsverein mit speziellem Auftrag (Alpen, Vieheinfänge, Schiessplatz, Wanderwege etc.)
  • Ausführung der administrativen Arbeiten des Forstamtes inkl. Forstbuchhaltung.
  • Bericht erstatten an den Gemeindevorstand über alle wichtigen Feststellungen, Entwicklungen und Ergebnisse im und um den Wald.

*Ausführen heisst immer: Planung, Vorkalkulation, evtl. Baubewilligung, rechtliche Vorbereitung Anmeldung zur Subventionierung, evtl. Devisierung, Budgetierung, Arbeitsvorbereitung, Arbeitsausführung, Produktevermarktung, Kontrolle, Abrechung

Massnahmenliste für das Forstamt La Punt Chamues-ch / Madulain:

Massnahmen den Produktionsaufwand betreffend:

  • Unternehmerisches Handeln fördern
  • Qualifikation und Motivation der Arbeiter
  • Konsequentes Kosten-Nutzen-Denken für jede Arbeit anwenden
  • Leitbilder und Betriebsziel formulieren
  • Bei jeder Arbeit das richtige Arbeitsverfahren wählen
  • Auslastung von Arbeitskräften und Maschinen optimieren
  • Arbeitsaufwand minimieren

Massnahmen den Betriebsertrag betreffend:

  • Vorteile der Holzbörse ausnutzen
  • Nutzen der Waldpflege quantifizieren und ausweisen
  • Kostendeckende Verrechnung sämtlicher nichtforstlicher Leistungen
  • Wert der Waldfunktion aufzeigen
  • Alle Unterstützungsangebote der Subventionsgeber nutzen
  • Öffentlichkeitsarbeit/Informationsarbeit leisten bezüglich dem Inhalt des ?Forstlichen Leitbildes der Gemeinde La Punt Chamues-ch?, den Waldfunktionen und den Aufgaben des Forstamtes.


La Punt Chamues-ch, 12. Dezember 1997


Revierforstamt La Punt Chamues-ch / Madulain: Ralf Fluor