Die meisten Tourismusgemeinden in der Schweiz beschäftigen sich heute mit Fragen der Zweitwohnungspolitik. Dabei spielt auch die Debatte über die Kosten und Nutzen der Zweitwohnungen eine wichtige Rolle. Das Büro Hauser und Partner AG, Zürich, hat sich bereits in verschiedenen Mandaten mit diesen Themen befasst und hat eine Methodik entwickelt, mit welcher die Kosten der Zweitwohnungen für die Gemeinde einfach zu ermitteln sind. Es hat sich gezeigt, dass aus Sicht der Gemeinde detaillierte Kenntnisse über die durch Zweitwohnungen verursachten Kosten ein sehr nützliches Argument in der Zweitwohnungspolitik darstellen. Der Vorstand beschliesst, eine Berechnung der durch die Zweitwohnungen verursachten Kosten für ein Referenzjahr sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Erkenntnisse und deren Interpretation für pauschal Fr. 5‘500.-- in Auftrag zu geben.
2) Versicherungsanalyse
Die Gemeinde La Punt Chamues-ch hat der Makler-Firma Graf, Graf & Partner AG, Chur, Ihre Versicherungsunterlagen zur Verfügung gestellt, um in einem ersten Schritt einen Überblick über die aktuelle Prämienstruktur gewinnen zu können.
In einem weiteren Schritt soll der Gemeinde aufgrund eines ausgeklügelten Fragenkataloges eine unabhängige Risikoanalyse erstellt werden. Ziel soll dabei sein, herauszufinden, welche Risiken letztlich wie und zu welchen Konditionen dem Versicherungsträger überwälzt werden sollen. Weil bei einer Pooling-Lösung diverse Negativpunkte bestehen, beschliesst der Vorstand, von einer Pooling-Lösung abzusehen.
3) Merkblätter Mehrzweckhalle
Gestützt auf das Reglement über die Benützung der Mehrzweckhalle und der Truppenunterkunft wurden Merkblätter für Vereine, Gruppierungen und Arbeitslager ausgearbeitet und vom Vorstand genehmigt. Dabei werden die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten fixiert. Im weiteren wird das mögliche Mobiliar bestimmt. Ebenfalls wurden die einzelnen Rechte und Pflichten aufgeführt.
4) Vernehmlassung Gebietsreform, Teilprojekt Bürgergemeinde
Der Grosse Rat befasste sich in der Februarsession 2011 intensiv mit strategischen Fragen zur Gemeinde- und Gebietsreform.
Der Grosse Rat befürwortete dabei die Frage, wonach der Zusammenschluss der politischen Gemeinden nicht mehr automatisch zum Zusammenschluss der Bürgergemeinden führen soll. Dies hat zur Folge, dass Art. 61 der Kantonsverfassung sowie mehrere Artikel des kantonalen Gemeindegesetzes zu revidieren sind. Die Revision der Kantonsverfassung bedeutet eine Abkehr vom Grundsatz der territorialen Deckungsgleichheit von Bürgergemeinde und politischer Gemeinde. Die Vernehmlassung des Gemeindevorstandes erfolgt in positivem Sinne gemäss Regierungsvorschlag.
16. Juli 2011 Der Aktuar/un