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Home/Gemeinde/Gde.-Vorstand/Gde-Vorstand 2011/20. April 2011

20. April 2011



AUS DEN VERHANDLUNGEN DES GEMEINDEVORSTANDES



1)  Sendeanlage für Polycom Albula Hospiz

Das Kommando des Grenzwachtkorps in Bern möchte auf einem bestehenden Hochspannungsmasten beim Albula Hospiz eine neue Sendeanlage für Polycom einbauen. Dies auf dem Masten Nr. 22 der 380-kV-Leitung im Eigentum der RE/EKW. Die neue Sendeanlage dient für das Sprach- und Datenfunknetz des Kantons Graubünden und der Grenzwache sowie dem neuen Sicherheitsnetz Funk der Schweiz. Weil sich die Gemeindeparzelle Nr. 965 ausserhalb der Bauzone befindet, wurde das ordentliche BAB-Verfahren eingeleitet. Da keine Einsprachen eingegangen sind, wird dem Gesuch mit den Auflagen des Amtes für Raumentwicklung Graubünden entsprochen.



2) Streugutsilo in Truochs/La Resgia

Die Politische Gemeinde La Punt Chamues-ch möchte in Truochs/La Resgia ein neues Streugutsilo aufstellen. Dies auf Parzelle Nr. 1007 innerhalb der Gewerbezone und im Bereich des Werkhofs. Das Silo aus Holzbauteilen hat eine Höhe von 10.35m und weist ein Volumen von 50m3 auf. Dem erforderlichen Kredit wurde anlässlich der Gemeindeversammlung vom 26. November 2010 zugestimmt. Anlässlich der öffentlichen Auflage sind zwei Schreiben eingegangen. Der Gemeindevorstand wird dabei um Klärung verschiedener Punkte ersucht.

Bevor die Fragen im Detail beantwortet werden können, ist die Sachlage vom Baujuristen zu überprüfen. Im weiteren wird die Stellungnahme des Bauberaters eingeholt.



3) Heizungssysteme für die Gemeindeliegenschaften

Vor dem Hintergrund steigender Ölpreise und einer immer intensiver werdender Diskussion um Energiepolitik und Klimaschutz wird die Idee einer Holzschnitzheizung erneut aufgegriffen. Mit Schreiben vom 20. Dezember 2010 hat die Gemeinde den Kanton um die Ausrichtung eines Förderbeitrages an eine zentrale Holzschnitzelfeuerung mit Wärmeverbund in La Punt Chamues-ch ersucht. Die bestehenden einzelnen Ölfeuerungen der Gemeindebauten und einiger privaten Liegenschaften sollen durch eine zentrale Holzschnitzelfeuerung mit Wärmeverbund ersetzt werden. Die mit dem erneuerbaren Energieträger erzeugte Jahresenergiemenge entspricht einer äquivalenten Heizölmenge von etwa 200‘000 Litern. Mit Departementsverfügung vom 27. Januar 2011 wurde festgestellt, dass das Beitragsgesuch der Gemeinde die Voraussetzungen für die Gewährung eines Förderbeitrages erfüllt und dabei ein Beitrag ausgerichtet würde. Auftragsgemäss hat der Heizungsplaner verschiedene Unterlagen zu einem Nähwärmeverbund zusammengestellt und präsentiert diese im Detail. Nach Ansicht des Vorstandes sollen die privaten Interessenten die Erstellung einer Hackgutheizung auf privater Basis nochmals überprüfen und das ursprüngliche Projekt anpassen. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass falls die Energiekosten konkurrenzfähig sind, die Gemeinde Heizwärme für ihre Liegenschaften dort beziehen wird. Nach Vorliegen des neuen Projektes kann dieses dem Vorstand präsentiert werden, damit anschliessend die weiteren Schritte gemeinsam aufgegleist werden können.



4) Benützungsreglement Mehrzweckhalle und Truppenunterkunft

Nach dem Umbau der Turnhalle in eine Mehrzweckhalle und nach der Sanierung der Truppenunterkunft ist deren Benützung zu reglementieren. Das Reglement sieht unter anderem vor, dass die Aufsicht und Administration der Gemeindekanzlei obliegt.

Als Benutzer werden in erster Linie die Schule, die Ortsvereine, Ortseinwohner für spezielle Bedürfnisse, touristische, kulturelle und militärische Organisationen zugelassen. Nach Vorliegen der noch auszuarbeitenden Merkblätter kann diesen und dem Reglement dann definitiv zugestimmt werden.



5) Vereinbarung zur öffentlichen Beleuchtung

Die vorliegende Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen Repower und der Gemeinde für die Öffentliche Beleuchtung auf dem Gemeindegebiet im Sinne von Art. 6 StromVG GR. Sie basiert auf den eidgenössischen und kantonalen Gesetzen und Vorschriften über die Elektrizität bzw. die Energieversorgung. In der Vereinbarung wird unter anderem fixiert, dass Repower sich verpflichtet, die Öffentliche Beleuchtung auf dem Gemeindegebiet zu planen, erstellen, unterhalten und zu betreiben. Die überirdischen Anlageteile sowie die Fundamente der Öffentlichen Beleuchtung stehen im Eigentum der Gemeinde. Die übrigen Anlagen der Öffentlichen Beleuchtung, insbesondere alle Kabel bis zum Anschlussüberstromunterbrecher und die Kabelschutzrohre, sind im Eigentum der Repower. Der Betrieb der Beleuchtungsanlagen wird durch Repower sichergestellt. Bei Netzstörungen ist der Pikettdienst der Repower zuständig. Repower wird nach Dringlichkeit durch die Gemeindeverwaltung beauftragt. Die vorliegende Vereinbarung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft und dauert bis zum 31. Dezember 2015. Sie wird vom Vorstand ohne Änderungen genehmigt. 

21. April 2011                                                                  Der Aktuar/un

 



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