Vor dem Hintergrund steigender Ölpreise und einer immer intensiver werdender Diskussion um Energiepolitik und Klimaschutz wird die Idee einer Holzschnitzheizung erneut aufgegriffen. Mit Schreiben vom 20. Dezember 2010 hat die Gemeinde den Kanton um die Ausrichtung eines Förderbeitrages an eine zentrale Holzschnitzelfeuerung mit Wärmeverbund in La Punt Chamues-ch ersucht. Die bestehenden einzelnen Ölfeuerungen der Gemeindebauten und einiger privaten Liegenschaften sollen durch eine zentrale Holzschnitzelfeuerung mit Wärmeverbund ersetzt werden. Die mit dem erneuerbaren Energieträger erzeugte Jahresenergiemenge entspricht einer äquivalenten Heizölmenge von etwa 200‘000 Litern. Mit Departementsverfügung vom 27. Januar 2011 wurde festgestellt, dass das Beitragsgesuch der Gemeinde die Voraussetzungen für die Gewährung eines Förderbeitrages erfüllt und dabei ein Beitrag ausgerichtet würde. Auftragsgemäss hat der Heizungsplaner verschiedene Unterlagen zu einem Nähwärmeverbund zusammengestellt und präsentiert diese im Detail. Nach Ansicht des Vorstandes sollen die privaten Interessenten die Erstellung einer Hackgutheizung auf privater Basis nochmals überprüfen und das ursprüngliche Projekt anpassen. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass falls die Energiekosten konkurrenzfähig sind, die Gemeinde Heizwärme für ihre Liegenschaften dort beziehen wird. Nach Vorliegen des neuen Projektes kann dieses dem Vorstand präsentiert werden, damit anschliessend die weiteren Schritte gemeinsam aufgegleist werden können.
4) Benützungsreglement Mehrzweckhalle und Truppenunterkunft
Nach dem Umbau der Turnhalle in eine Mehrzweckhalle und nach der Sanierung der Truppenunterkunft ist deren Benützung zu reglementieren. Das Reglement sieht unter anderem vor, dass die Aufsicht und Administration der Gemeindekanzlei obliegt.
Als Benutzer werden in erster Linie die Schule, die Ortsvereine, Ortseinwohner für spezielle Bedürfnisse, touristische, kulturelle und militärische Organisationen zugelassen. Nach Vorliegen der noch auszuarbeitenden Merkblätter kann diesen und dem Reglement dann definitiv zugestimmt werden.
5) Vereinbarung zur öffentlichen Beleuchtung
Die vorliegende Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen Repower und der Gemeinde für die Öffentliche Beleuchtung auf dem Gemeindegebiet im Sinne von Art. 6 StromVG GR. Sie basiert auf den eidgenössischen und kantonalen Gesetzen und Vorschriften über die Elektrizität bzw. die Energieversorgung. In der Vereinbarung wird unter anderem fixiert, dass Repower sich verpflichtet, die Öffentliche Beleuchtung auf dem Gemeindegebiet zu planen, erstellen, unterhalten und zu betreiben. Die überirdischen Anlageteile sowie die Fundamente der Öffentlichen Beleuchtung stehen im Eigentum der Gemeinde. Die übrigen Anlagen der Öffentlichen Beleuchtung, insbesondere alle Kabel bis zum Anschlussüberstromunterbrecher und die Kabelschutzrohre, sind im Eigentum der Repower. Der Betrieb der Beleuchtungsanlagen wird durch Repower sichergestellt. Bei Netzstörungen ist der Pikettdienst der Repower zuständig. Repower wird nach Dringlichkeit durch die Gemeindeverwaltung beauftragt. Die vorliegende Vereinbarung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft und dauert bis zum 31. Dezember 2015. Sie wird vom Vorstand ohne Änderungen genehmigt.
21. April 2011 Der Aktuar/un