Der Regionale RichtplanZweitwohnungsbau Oberengadin wurde von der Regierung am 24. Februar 2009 genehmigt. Alle Gemeinden des Oberengadins müssen die entsprechenden Vorschriften in ihre Baugesetze aufnehmen. Anlässlich dieser Revision hat der Vorstand am 29. Juli 2009 beschlossen, die Anpassung des geltenden Baugesetzes von La Punt Chamues-ch an den von der Regierung genehmigten Regionalen Richtplan vom Kanton vorprüfen zu lassen. Am 27. Januar 2011 ist nun der Vorprüfungsbericht des Kantons eingetroffen. Der Baujurist hat die erforderlichen respektive die zweckmässigen Anpassungen und Ergänzungen vorgenommen. Diese werden demnächst zwischen dem Gemeindevorstand, dem Baujuristen und voraussichtlich dem Planer besprochen. Anschliessend kann das weitere Nutzungsplanungs-verfahren mit der Auflage durchgeführt werden. Weil der Abschluss der Teilrevision des Baugesetzes doch noch länger dauern kann, beschliesst der Vorstand, in bezug auf die Vorschriften zum Erst-/Zweitwohnungsbau eine sofortige Planungszone zu erlassen.
2) Sanierung Turnhalle und Zivilschutzanlage
Im Zusammenhang mit der beschlossenen Sanierung der Turnhalle und der Zivilschutzanlage sind weitere Arbeitsvergaben erfolgt. Bei den vorliegenden Offerten handelt es sich um Nettobeträge inklusive MWSt.:
- Einbau Lautsprecher in der Turnhalle
= Electro Engiadina AG, La Punt Chamues-ch = Fr. 2’644.70
- Erstellen der Strom- und Steuerungsleitungen
in der Holzfront unter der Hallendecke
= Electro Engiadina AG, La Punt Chamues-ch = Fr. 1’944.70
- Anbringung von Rafflamellen beim Vorraum zur
Truppenunterkunft für 5 Fenster
= La Testa, Samedan = Fr. 1‘500.--
3) Kostenverteiler Erschliessungsstrasse Platz - Curtins
Die Erschliessungsstrasse Platz - Curtins inklusive Ver- und Entsorgungsanlagen wurde im Jahre 2010 saniert. Der Beitragsperimeter umfasst 7 Parzellen und wurde so genehmigt. Bei der zu sanierenden Strasse handelt es sich um eine Erschliessungsstrasse. Somit wurde zur Deckung der Kosten für die Sanierung der Erschliessungsstrasse zwischen dem Dorfplatz in Chamues-ch und der Kreuzung in Curtins das Beitragsverfahren eingeleitet. Da es sich um eine Erschliessungsstrasse mit Groberschliessungscharakter handelt, wurde der Anteil der Gemeinde an den Sanierungskosten (Anteil der öffentlichen Interessenz) auf 70% festgelegt. Der von den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern zu tragende Anteil an den Kosten (Anteil der privaten Interessenz) beträgt mithin 30%. Nachdem die Bauarbeiten mit Ausnahme des Deckbelages abgeschlossen sind, wurde der Kostenverteiler erarbeitet. Gegen den Entwurf des Kostenverteilers sind seitens der Beitragspflichtigen keine Einsprachen eingegangen.
Der Vorstand beschliesst daher, den Kostenverteiler zu genehmigen.
Die fixierten 30% zu Lasten der Grundeigentümer können somit in Rechnung gestellt werden.
4) Vernehmlassung Leitlinien Integrationsförderung Graubünden
Der Paradigmenwechsel des Bundes zu einer gebündelten Inte-grationsförderung stellt neue Anforderungen an die kantonale Inte-grationspolitik. Mit der gesetzlichen Verpflichtung, dass Bund, Kantone und Gemeinden die Integration der ausländischen Bevölkerung fördern, wird Integration zu einer staatlichen und gesellschaftlichen Kernaufgabe, welche von allen Behördenstellen im Rahmen ihres Grundauftrags wahrzunehmen ist. Aufgrund der Verantwortung, die den Regelstrukturen im Rahmen der Integrationsförderung zukommt, sind in erster Linie die Regelstrukturen von den integrationsrelevanten Handlungsfeldern betroffen und damit die Gemeinden sowie verschieden Dienststellen der kantonalen Verwaltung. Der vorliegende Entwurf „Leitlinien Integrationsförderung Graubünden“ wird ohne Änderungsvorschläge zur Kenntnis genommen.
10. Februar 2011 Der Aktuar/un