Die Verordnung über die Besoldung und Entschädigung der Behördenmitglieder und der Kommissionen soll angepasst werden. Dies in Angleichung an die anderen Oberengadiner Gemeinden und weil die Vorstandsarbeit von nur noch 5 Mitglieder zu erledigen ist. Die vorgesehenen Änderungen erfolgen rückwirkend per 1. Januar 2011 und werden der nächsten Gemeindeversammlung zur Annahme unterbreitet.
1) Mountainbike Masterplan Plaiv-Gemeinden
Nach den ersten zwei Jahren in der Umsetzung des Mountainbike Masterplans kann aus der Sicht von Engadin St. Moritz eine positive Bilanz gezogen werden. Der Mountainbike-Markt wächst stetig und damit kommen weitere Herausforderungen auf die verschiedenen Gemeinden zu, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Entflechtung zwischen den verschiedenen Wegbenutzern. Engadin St. Moritz hat den Plaiv-Vertretern Ideen und Möglichkeiten für die Weiterentwicklung des zukünftigen Trail-Angebots präsentiert. Dabei wurden den Teilnehmern die Prioritäten für die nächsten Jahre im Gebiet der Plaiv-Gemeinden präsentiert.
Auf dem Gemeindegebiet von La Punt Chamues-ch bestehen folgende Möglichkeiten für künftige Ergänzungen:
- Via Engiadina - Verbindung Bever - La Punt auf der linken Talseite.
- Via Engiadina - Albula Passstrasse - Plaun Grand - Zuoz.
- Albula Passstrasse - Es-cha Hütte - Madulain
Der Vorstand beschliesst, auf den Ausbau aller drei Ergänzungsmöglichkeiten zu verzichten. Demgegenüber sollen die bestehenden Routen zwischen Bever und La Punt auf der linken und rechten Seite im Talboden als Mountainbikewege benutzt werden.
1) Beteiligungsgesuch Strassensanierung zur Chesa Albin in Chamues-ch
Im Zusammenhang mit der Sanierung der Dorfstrasse Plaz - Curtins hat die Familie Albin den Wunsch geäussert, gleichzeitig die Anschlüsse für das Haus Nr. 83 Chesa Albin erstellen zu dürfen. Im Sommer 2010 wurden diese Arbeiten dann auch ausgeführt. Da der Strassenanschluss Via da la Baselgia - Via Suot Röven nun den gleichen Ausbaustandart wie die neu erstellte Strasse hat und im Besitze der Gemeinde ist, ersucht die Familie Albin um eine finanzielle Beteiligung. Der Vorstand beschliesst, an den Sanierungskosten einen Beitrag in der Höhe von 30% zu leisten. Dies gestützt auf das KRG und auf die bisher angewendete Praxis.
1) Vernehmlassung Behindertenintegrationsgesetz
Mit der Annahme des Bundesbeschlusses über die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen ging die Zuständigkeit für die Finanzierung der Institutionen für Menschen mit Behinderung vom Bund an die Kantone über. Seit dem 1. Januar 2008 obliegt es den Kantonen, die Eingliederung von Menschen mit Behinderung durch Beiträge an den Bau und den Betrieb von Wohnheimen, Werkstätten und Tagesstätten zu fördern. Die im Konzept dargelegte Vorgehensweise zur Finanzierung und Steuerung der Angebote für Menschen mit Behinderung kann mit dem aktuell gültigen Behindertengesetz nicht umgesetzt werden. Ein neues Gesetz ist daher zwingend notwendig. Der vorliegende Gesetzesentwurf wird ohne Änderungsvorschläge zur Kenntnis genommen.
13. Januar 2011 Der Aktuar/un