Im Auftrag der Familie Gian Peider und Elisabeth Albin, La Punt Chamues-ch, unterbreitet Herr Architekt Johannes Mathis ein Projekt zum Um- und Anbau bei der Chesa Albin in Chamues-ch. Dies als Vorprojektstudie im Sinne eines Vorentscheides. Die Chesa Albin befindet sich auf Parzelle Nr. 278 innerhalb der Dorfzone. Die Bauherrschaft beabsichtigt, zwei Wohnungen mit Nebenräumen einzubauen. Nachdem beschlossen worden ist, dass mit der Einreichung des Baugesuchs eine Fotodokumentation des bestehenden Hauses und ein Modell des Umbauprojektes einzureichen sind, wird dem Vorentscheidgesuch im Grundsatz zugestimmt.
2) Arbeitsvergaben Sanierung Turnhalle und Zivilschutzanlage
Im Zusammenhang mit der beschlossenen Sanierung der Turnhalle und der Zivilschutzanlage haben weitere Arbeitsvergaben zu erfolgen.
Die Arbeiten werden seitens des Vorstandes wie folgt vergeben:
Pflästerungs- und Belagsarbeiten =
Firma Schlub AG, La Punt Chamues-ch = Fr. 27‘999.35
Nachtragsarbeiten Duschenrinnen =
Firma Vitali AG, Zuoz = Fr. 10‘809.90
Musikanlage/Beschallungsanlagen =
Firma Electro Engiadina AG, La Punt Chamues-ch = Fr. 8‘688.30
Beleuchtung Foyer aussen =
Firma Futuraluce, St. Moritz = Fr. 11‘573.35
3) Genereller Entwässerungsplan, Phase 3
Die Ingenieurgemeinschaft Edy Toscano AG / GEO Grischa AG hat die Phase 1 (Projektgrundlagen) und Phase 2 (Entwässerungskonzept) erarbeitet und an die Gemeinde abgegeben. Die beiden Phasen wurden durch das ANU genehmigt. Der Gemeindevorstand hat dem Entwässerungskonzept an der Sitzung vom 18. August 2010 zugestimmt.Im bestehenden Ingenieurvertrag sind die Leistungen und Honorare der Phasen 1 und 2 verbindlich festgelegt worden. Die Phase 3 wurde in der seinerzeitigen Offerte als Schätzung abgegeben. Nach Vorliegen des Entwässerungskonzeptes ist der Bearbeitungsumfang der Phase 3 (Vorprojekte) jetzt bekannt und kann verbindlich offeriert werden.Der Vorstand beschliesst, die Phase 3 des GEP ausführen zu lassen. Dies vom Ingenieurbüro E. Toscano AG für Fr. 33‘453.-- inklusive MWSt.
4)
Sanierung Aebi Transporter Forstamt
Im August 2010 ist der Aebi Transporter stark beschädigt worden. Eine Achse wurde weggerissen und die Brücke und die Kabine verschoben. Bei der Servicefirma Kohler Landmaschinen AG, Landquart/Zuoz, wurden eine Reparaturofferte sowie eine Occasionsofferte eingeholt und auf dem Maschinenmarkt und im Internet nach Occasionsmaschinen Ausschau gehalten. Aufgrund der Abklärungen wird auf Antrag des Forstamtes beschlossen, den Aebi Transporter gemäss der vorliegenden Offerte für Fr. 23‘439.60 reparieren zu lassen.
5) Sanierung Kirche San Andrea in Chamues-ch
Auf Wunsch der Evangelischen Kirchgemeinde La Punt Chamues-ch hat Herr Johannes Florin von der Denkmalpflege Graubünden den Zustand der Kirche San Andrea in Chamues-ch begutachtet. Dabei wurde unter anderem festgehalten, dass im Inneren der Kirche alles in Ordnung ist. Eine Sanierung des Dachstockes und der Aussenmauern ist jedoch zu beurteilen. Dabei soll darauf geachtet werden, nicht zu viel zu machen, sondern jährliche Unterhaltsarbeiten vorzunehmen.Nach einer groben Kostenschätzung betragen die Sanierungskosten bei den Fassaden rund Fr. 20‘000.--. Die Evangelische Kirchgemeinde La Punt Chamues-ch ersucht die Politische Gemeinde um eine angemessene Kostenbeteiligung.Die Gemeinde entscheidet, 50% der Fassadensanierungskosten zu übernehmen, im Maximum jedoch Fr. 10‘000.--.
6) Pachtverträge Munt da la Bes-cha und Müsella/Burdun
Die bestehenden Pachtverträge der Alpen Müsella/Burdun und Stevel da la Bes-cha laufen per 31. Dezember 2010 ab. Der Vorstand beschliesst, die beiden Verträge um weitere sechs Jahre zu verlängern. Dies zu den bisherigen Bedingungen und mit den jetzigen Pächtern.
7) Vernehmlassung zur Änderung der Spitalfinanzierung
Am 22. Oktober 2008 hat der Bundesrat Änderungen der Verordnung über die Krankenversicherung und der Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung beschlossen. Die Änderungen betreffen in erster Linie die Spitalplanung und die Spitalfinanzierung.Gemäss den Übergangsbestimmungen müssen die kantonalen Spitalplanungen bis spätestens 1. Januar 2015 an die neuen Vorgaben des Bundesrechts angepasst werden, die Neuordnung der Spitalfinanzierung muss in den Kantonen spätestens am 31. Dezember 2011 eingeführt sein. Die Änderung des KVG und der VKL bedingt tiefgreifende Änderungen des kantonalen Rechts, welche bezüglich der Spitalfinanzierung im vorliegenden Entwurf zu einer Änderung des Krankenpflegegesetzes umgesetzt werden. Zum Entwurf für eine Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen wird eine entsprechende Vernehmlassung abgefasst.
8. Dezember 2010 Der Aktuar/un