Im Zusammenhang mit der beschlossenen Sanierung der Turnhalle und der Zivilschutzanlage haben weitere Arbeitsvergaben zu erfolgen, damit die Arbeiten fortgesetzt werden können. Die Submission ist im Einladungsverfahren erfolgt, wobei alle vorliegenden Offerten gültig sind und Nettobeträge inklusive MWSt. bedeuten. Die Arbeiten werden wie folgt vergeben:
| Innentüren |
Firma Gautschi, St.Margrethen |
Fr. 57'379.53 |
| Innere Gipserarbeiten |
Firma Niggli Bau AG, Samedan |
Fr. 39'569.35 |
| Äussere Malerarbeiten |
Firma Del Curto Marcello, La Punt Chamues-ch |
Fr. 8'201.70 |
| Rafflammellenstoren |
Firma Schenker Storen AG, Schönenwerd |
Fr. 8'266.25 |
| Horizontalbohrung, Kanalisationsanschluss |
Firma Werner Marty AG, Azmoos |
Fr. 15'197.-- |
3) Wiedererwägungsgesuch des Vereins VivLaPunt zu den Wanderwegen
Anlässlich der diesjährigen Generalversammlung des Vereins VivLaPunt wurde beschlossen, mit der Bitte an die Gemeinde zu gelangen, drei Ausbauten von Wanderwegen zu realisieren.Aufgrund von detaillierten Abklärungen wurde anlässlich der Vorstandssitzung vom 11. Mai 2010 beschlossen, die drei Vorschläge begründet abzulehnen.
Beim Radweg in Richtung Bever wurde entschieden, diesen im Rahmen von ordentlichen Strassenunterhalten periodisch zu reinigen, die Schlaglöcher aufzufüllen und das Wasser so gut wie möglich abzuleiten. Diese Arbeiten wurden in der Zwischenzeit ausgeführt und im Namen von VivLaPunt auch verdankt.
Der Verein VivLaPunt hat sich mit der negativen Antwort des Gemeindevorstandes zu den drei vorgeschlagenen Ausbauideen auseinandergesetzt und stellt ein Wiedererwägungsgesuch.
Der Gemeindevorstand beschliesst, auf das Wiederwägungsgesuch nicht einzutreten. Demgegenüber ist die Gemeinde jederzeit bereit, anlässlich einer Zusammenkunft mit dem Vorstand von La Punt Ferien die ablehnende Haltung zum Ausbau der Wanderwege im Detail zu begründen. Auch können weitere Ideen und Wünsche anlässlich einer solchen Zusammenkunft besprochen und beurteilt werden.
4) Vernehmlassung Teilrevision des Gesetzes über das Gesundheitswesen
Der Kanton Graubünden hat im Rahmen des Gesundheitsgesetzes eine Beschränkung der Selbstdispensation der Ärzte eingeführt. Danach dürfen Ärzte nur eine Privatapotheke führen, wenn die Praxis in einer Ortschaft ausgeübt wird, wo keine öffentliche Apotheke besteht, welche die dauernde Versorgung der Bevölkerung sicherstellt.
Die vom Departement vorgenommene Beurteilung hat ergeben, dass die mit der Einführung der Beschränkung des Selbstdispensationsrechtes der Ärzte verfolgten Ziele nicht erreicht wurden. So wurden entgegen der Erwartungen abseits der Zentren nur wenige Apotheken eröffnet.
Um dem sich abzeichnenden Mangel an Grundversorgerärzten entgegenzuwirken, soll das im Jahr 1984 eingeführte System der eingeschränkten Selbstdispensation im Kanton wieder aufgehoben werden. Zur Aufhebung der entsprechenden Bestimmungen ist das Gesetz einer Teilrevision zu unterziehen.
Der vorliegende Entwurf wird ohne Änderungsvorschläge zur Kenntnis genommen.
5. August 2010 Der Aktuar/un