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Home/Gemeinde/Gde.-Vorstand/Gde-Vorstand 2010/23. Juni 2010 |
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AUS DEN VERHANDLUNGEN DES GEMEINDEVORSTANDES
1) Jahresrechnung 2009
Der Ertragsüberschuss für das Jahr 2009 beträgt Fr. 18'404.--. Dies nach Vornahme ordentlicher Abschreibungen in der Höhe von Fr. 80‘300.-- und ausserordentlichen Abschreibungen von Fr. 2‘505‘142.-- . Gegenüber einem budgetierten Ertragsüberschuss von Fr. 1‘953.-- ist die Rechnung mit einem Cashflow im Gesamtbetrag von Fr. 2‘851‘393.-- sehr gut ausgefallen. Die Abweichungen zum Budget sind insbesondere auf die erfreulichen Mehreinnahmen bei mehreren Steuerpositionen zurückzuführen. Die Verwaltungs- und die Bestandesrechnung 2009 werden genehmigt und zu Handen der nächsten Gemeindeversammlung verabschiedet. Die Finanzkennzahlen weisen auf eine optimale Finanzlage der Gemeinde hin und werden zur Kenntnis genommen.
2) Amtliche Vermessung, Los 6
Die Arbeiten für das Vermessungslos 6 umfassen die Erhebung der Informationsebene Gebäudeadressen und die Homogenisierung der Daten gemäss den neuen Bundesvorschriften. Das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation Graubünden unterbreitet die Offerte des Nachführungsgeometers für die Durchführung der amtlichen Vermessung La Punt Chamues-ch, Los 6. Da der Offertpreis den Schwellenwert gemäss SubG nicht übersteigt, schlägt der Kanton vor, die Arbeiten direkt dem Nachführungsgeometer zu übertragen. Nach Abschluss des Loses 6 wird die Gemeinde auf dem ganzen Gemeindegebiet über ein einheitliches Vermessungswerk nach den neusten Vorschriften des Bundes und des Kantons verfügen. Die Daten der amtlichen Vermessung dienen als Basisdaten für geografische Informationssysteme sowie für öffentliche und private Zwecke. Der Gemeindevorstand beschliesst, an den Gesamtkosten von Fr. 34‘883.90 deren Fr. 6‘296.20 zu übernehmen, wobei die Auftragserteilung an Ing.-Geometer Jakob Stieger, St. Moritz, erfolgt.
3) Vernehmlassung Teilrevision Wasserrechtsgesetz
Mit der Teilrevision des Wasserrechtsgesetzes beabsichtigt die Regierung, vorzeitige Heimfälle von Wasserkraftanlagen und Neukonzessionierungen verstärkt zu ermöglichen. Dies insbesondere im Hinblick auf die Zeit nach 2020, wenn in kurzen Abständen viele grosse Wasserkraftanlagen heimfallen werden. Durch ein koordiniertes Vorgehen bei vorzeitigen Heimfällen von Wasserkraftanlagen zwischen dem Kanton und den Gemeinde sollte es möglich sein, die Wertschöpfung aus der Bündnerischen Wasserkraft innerkantonal zu erhöhen. Demgegenüber ermöglichen vorzeitige Heimfälle den Kraftwerkgesellschaften, die Wasserrechte frühzeitig auf lange Zeit zu sichern und allfällige Investitionen zu amortisieren. Der vorliegende Entwurf wird ohne Änderungsvorschläge zur Kenntnis genommen.
4) Festsetzung der nächsten Gemeindeversammlung und deren Traktanden
Das Datum für die nächste Gemeindeversammlung wird auf Donnerstag, 15. Juli 2010, um 20.15 festgesetzt. Anlässlich dieser Versammlung werden die Jahresrechnung 2009, ein Kredit für den Studienauftrag Truochs/La Resgia und eine Teilrevision des Feuerwehrgesetzes behandelt.
24. Juni 2010 Der Aktuar/un
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